Allgemeine Produktions- und Auftragsbedingungen (AGBs)
§ 1 Gültigkeit und Rechtspflichten
Sollte‬‭ das‬‭ Angebot‬‭ nicht‬‭ angenommen‬‭ werden,‬‭ entfällt‬‭ mit‬‭ Fristablauf‬‭ gleichzeitig‬‭ unsere‬ Rechtspflicht‬‭ zur‬‭ Vertragsbindung‬‭ sowie‬‭ alle‬‭ weiteren‬‭ Schutzpflichten‬‭ aus‬‭ vorvertraglichem ‬Schuldverhältnis.‬‭ Geschäftsbedingungen‬‭ des‬‭ Kunden‬‭ oder‬‭ Dritter‬‭ finden‬‭ keine‬‭ Anwendung,‬‭ auch‬ wenn‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ ihrer‬‭ Geltung‬‭ im‬‭ Einzelfall‬‭ nicht‬‭ gesondert‬‭ widerspricht.‬‭ Selbst‬‭ wenn‬ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ auf‬‭ ein‬‭ Schreiben‬‭ oder‬‭ eine‬‭ E-Mail‬‭ Bezug‬‭ nimmt,‬‭ das‬‭ Geschäftsbedingungen‬ des‬‭ Kunden‬‭ oder‬‭ eines‬‭ Dritten‬‭ enthält‬‭ oder‬‭ auf‬‭ solche‬‭ verweist,‬‭ liegt‬‭ darin‬‭ kein‬‭ Einverständnis‬‭ mit‬‭ der‬ Geltung jener Geschäftsbedingungen.‬
§ 2 Grundsätzlicher Leistungsumfang
‭ Im‬‭ vertraglich‬‭ vereinbarten‬‭ Leistungsumfang‬‭ sind‬‭ grundsätzlich‬‭ zwei‬‭ Abstimmungsrunden‬‭ zwischen‬ dem‬‭ Auftraggeber‬‭ und‬‭ der‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ GmbH‬‭ enthalten.‬‭ Darüber‬‭ hinausgehende‬ Änderungswünsche‬‭ sind‬‭ nicht‬‭ umfasst,‬‭ ebenso‬‭ wenig‬‭ wie‬‭ nachträgliche‬‭ Änderungen‬‭ nach‬‭ bereits‬ erteilter‬‭ Freigabe‬‭ durch‬‭ den‬‭ Auftraggeber,‬‭ zusätzliche‬‭ Varianten‬‭ (insbesondere‬‭ solche‬‭ mit‬ abweichender‬‭ Länge,‬‭ abweichenden‬‭ Inhalten,‬‭ Untertiteln‬‭ oder‬‭ Formaten).‬‭ Solche‬‭ Leistungen‬‭ werden‬ mit einem Stundensatz von 150,–€ netto gesondert abgerechnet.‬ Erfolgt‬‭ innerhalb‬‭ von‬‭ vierzehn‬‭ (14)‬‭ Kalendertagen‬‭ nach‬‭ Versand‬‭ und‬‭ Zugang‬‭ des‬‭ Film- bzw.‬ Bildmaterials‬‭ keine‬‭ schriftliche‬‭ Mängelrüge‬‭ unter‬‭ genauer‬‭ Bezeichnung‬‭ der‬‭ Beanstandung,‬‭ gilt‬‭ das‬ Werk als mangelfrei und damit als vertragsgemäß abgenommen.‬ Der‬‭ Auftraggeber‬‭ verpflichtet‬‭ sich,‬‭ sämtliche‬‭ erforderlichen‬‭ Mitwirkungshandlungen‬‭ vollständig,‬ fristgerecht‬‭ und‬‭ spätestens‬‭ binnen‬‭ zwei‬‭ (2)‬‭ Kalendertagen‬‭ nach‬‭ entsprechender‬‭ Anforderung‬‭ durch‬ den‬‭ Auftragnehmer‬‭ zu‬‭ erbringen.‬‭ Unterbleiben‬‭ solche‬‭ Mitwirkungen‬‭ und‬‭ wird‬‭ dadurch‬‭ die‬ Leistungserbringung‬‭ verhindert‬‭ oder‬‭ verzögert,‬‭ bleibt‬‭ der‬‭ Vergütungsanspruch‬‭ der‬‭ Black‬‭ Forest‬ Production‬‭ GmbH‬‭ hiervon‬‭ unberührt.‬‭ Dies‬‭ gilt‬‭ ausdrücklich‬‭ auch‬‭ für‬‭ die‬‭ Abrechnung‬‭ der‬ Continuity-Phase‬‭ gemäß‬‭ § ‬‭ 6,‬‭ selbst‬‭ wenn‬‭ mangels‬‭ Mitwirkung‬‭ des‬‭ Auftraggebers‬‭ keine‬‭ operative‬ Umsetzung erfolgen kann.‬ Die‬‭ Parteien‬‭ stellen‬‭ klar,‬‭ dass‬‭ die‬‭ Erstellung‬‭ individueller‬‭ Creatives‬ – insbesondere‬ Werbevideos,‬ Anzeigenbilder‬‭ und‬‭ Texte‬‭ – sowie‬‭ vereinbarte‬‭ Videodrehs‬‭ als‬‭ Werkleistungen‬‭ im‬‭ Sinne‬‭ der‬‭ §§‬‭ 631 ff.‬ BGB‬‭ zu‬‭ qualifizieren‬‭ sind.‬‭ Sämtliche‬‭ darüber‬‭ hinausgehenden‬‭ Leistungen,‬‭ insbesondere‬‭ die‬ kontinuierliche‬‭ Betreuung‬‭ im‬‭ Rahmen‬‭ der‬‭ Continuity-Phase‬‭ (z. B.‬‭ Werbekampagnen-Betreuung,‬ Accountmanagement,‬‭ strategische‬‭ Beratung),‬‭ stellen‬‭ Dienstleistungen‬‭ gemäß‬‭ §§ ‬‭ 611 ff.‬‭ BGB‬‭ dar,‬‭ bei‬ denen‬‭ ein‬‭ bestimmter‬‭ Erfolg‬‭ nicht‬‭ geschuldet‬‭ wird.‬‭ Hierbei‬‭ wird‬‭ ein‬‭ Tätigwerden‬‭ nach‬‭ bestem‬‭ Wissen‬ und‬‭ Gewissen‬‭ geschuldet,‬‭ nicht‬‭ jedoch‬‭ ein‬‭ konkreter‬‭ wirtschaftlicher‬‭ Erfolg‬‭ oder‬‭ die‬‭ Erreichung‬ bestimmter‬‭ Leistungskennzahlen.‬‭ Die‬‭ Parteien‬‭ erkennen‬‭ diese‬‭ Differenzierung‬‭ ausdrücklich‬‭ an.‬‭ Eine‬ Anwendung‬‭ der‬‭ werkvertraglichen‬‭ Vorschriften‬‭ auf‬‭ dienstvertragliche‬‭ Bestandteile‬‭ ist‬ ausgeschlossen.‬‭ Soweit‬‭ einzelne‬‭ Leistungsbestandteile‬‭ rechtlich‬‭ nicht‬‭ eindeutig‬‭ zuzuordnen‬‭ sind,‬‭ gilt‬ vorrangig die Einordnung als Dienstvertrag.‬ Die‬‭ Auswahl‬‭ der‬‭ im‬‭ Rahmen‬‭ der‬‭ Leistungserbringung‬‭ eingesetzten‬‭ Software-Tools,‬‭ Plattformen‬‭ und‬ technischen‬‭ Hilfsmittel‬‭ obliegt‬‭ allein‬‭ der‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ GmbH.‬‭ Ein‬‭ Anspruch‬‭ des‬ Auftraggebers auf die Nutzung bestimmter Systeme oder Technologien besteht nicht.‬
§ 3 Reisekosten
‬‭ Gemäß‬‭ dem‬‭ Aufwand‬‭ werden‬‭ Reisekosten‬‭ berechnet.‬‭ Diese‬‭ sind‬‭ gem.‬‭ obigen‬‭ Angebot‬‭ nicht‬ einkalkuliert.‬‭ Es‬‭ wird‬‭ ein‬‭ Auslagenersatz‬‭ i.H.v.‬‭ €‬‭ 0,50‬‭ zzgl.‬‭ ges.‬‭ MwSt.‬‭ für‬‭ jeden‬‭ gefahrenen‬‭ Kilometer‬ vereinbart.‬‭ Wenn‬‭ aufgrund‬‭ von‬‭ Entfernung‬‭ zum‬‭ Drehort‬‭ und‬‭ Drehbeginn- bzw.‬‭ Drehende‬‭ eine‬ Anreise‬‭ ab‬‭ 7:00‬‭ Uhr‬‭ und‬‭ eine‬‭ Rückreise‬‭ mit‬‭ Ankunft‬‭ im‬‭ Stadtgebiet‬‭ Freiburg‬‭ bis‬‭ spätestens‬‭ 21:00‬‭ Uhr‬ nicht‬‭ gewährleistet‬‭ ist,‬‭ übernimmt‬‭ der/die‬‭ Auftraggeber/in‬‭ die‬‭ Hotelkosten‬‭ in‬‭ Höhe‬‭ von‬‭ maximal‬ 200,00‬‭ EUR‬‭ (inkl.‬‭ Mwst.)‬‭ pro‬‭ Person‬‭ für‬‭ alle‬‭ am‬‭ Dreh‬‭ beteiligten‬‭ Mitarbeitenden‬‭ der‬‭ Black‬‭ Forest‬ Production‬‭ GmbH.‬‭ Die‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ ist‬‭ darüber‬‭ hinaus‬‭ berechtigt,‬‭ sich‬ vertragsgegenständlicher‬‭ Leistungen‬‭ Dritter‬‭ (bspw.‬‭ Darsteller,‬‭ Models,‬‭ Sprecher,‬‭ 2D‬‭ und‬‭ 3D-VFX‬ oder‬‭ SFX‬‭ Artisten,‬‭ Stock-Footage,‬‭ Musiklizenzen,‬‭ etc.)‬‭ im‬‭ Einvernehmen‬‭ mit‬‭ dem‬‭ Auftraggeber‬‭ zu‬ bedienen‬‭ und‬‭ diesem‬‭ die‬‭ anfallenden‬‭ Kosten‬‭ inklusive‬‭ einer‬‭ Aufwandspauschale‬‭ gesondert‬‭ zu‬ berechnen.‬
§ 4 Überlassenes Bild- und Filmmaterial/ Nutzungsrechte am produzierten Werk
‬Die‬‭ ergänzenden‬‭ Vertragsbedingungen‬‭ gelten‬‭ für‬‭ sämtliches‬‭ dem‬‭ Auftraggeber‬‭ überlassenes‬‭ Bild- und‬‭ Filmmaterial‬‭ unabhängig‬‭ von‬‭ der‬‭ Schaffensstufe‬‭ und‬‭ Form,‬‭ insbesondere‬‭ auch‬‭ für‬‭ digital‬‭ oder‬ elektronisch‬‭ übermittelte‬‭ Inhalte.‬‭ Hierbei‬‭ erkennt‬‭ der‬‭ Auftraggeber‬‭ an,‬‭ dass‬‭ es‬‭ sich‬‭ bei‬‭ dem‬ gelieferten‬‭ Bild- und‬‭ Filmmaterial‬‭ um‬‭ urheberrechtlich‬‭ geschützte‬‭ Werke‬‭ gem.‬‭ §‬‭ 2‬‭ UrhG‬‭ handelt.‬‭ Dem‬ Auftraggeber‬‭ wird‬‭ das‬‭ ausschließliche‬‭ Nutzungsrecht‬‭ nach‬‭ §‬‭ 31‬‭ UrhG‬‭ an‬‭ dem‬‭ zu‬‭ produzierenden‬ Werk‬‭ durch‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ eingeräumt.‬‭ Eigentumsrechte‬‭ werden‬‭ nicht‬‭ übertragen.‬‭ Die‬ Einräumung‬‭ des‬‭ Nutzungsrechts‬‭ steht‬‭ unter‬‭ der‬‭ aufschiebenden‬‭ Bedingung‬‭ vollständiger‬ Begleichung‬‭ der‬‭ jeweiligen‬‭ Zahlungsansprüche.‬‭ Sonstige‬‭ Änderungen‬‭ des‬‭ Werks‬‭ bedürfen‬‭ gem.‬‭ §‬‭ 23‬ UrhG‬‭ der‬‭ Einwilligung.‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ bleibt‬‭ zur‬‭ Zweitverwertung‬‭ des‬‭ Rohmaterials‬‭ und‬‭ am‬ finalen Werk berechtigt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.‬
§ 5 Equipmentauswahl
Für‬‭ unsere‬‭ Produktionen‬‭ setzen‬‭ wir‬‭ je‬‭ nach‬‭ Bedarf‬‭ folgende‬‭ Geräte‬‭ ein:‬‭ Sony‬‭ FX6,‬‭ Sony‬‭ FX3,‬‭ Sony‬ Sony‬‭ A7‬‭ SIII,‬‭ Sony‬‭ A7RIII,‬‭ Sony‬‭ A7III,‬‭ DJI‬‭ Mavic‬‭ 2‬‭ Pro,‬‭ DJI‬‭ FPV‬‭ Drohne,‬‭ Sony‬‭ Zeiss‬‭ 16-35mm,‬ Sony‬‭ 24-70mm‬‭ f2.8,‬‭ Sony‬‭ 70-200mm‬‭ f2.8,‬‭ Sony‬‭ 50mm‬‭ f1.8,‬‭ Aputure‬‭ 120d‬‭ II‬‭ Light‬‭ Storm,‬‭ Aputure‬ 300x‬‭ Light‬‭ Storm,‬‭ Aputure‬‭ Light‬‭ Dome‬‭ II,‬‭ Rode‬‭ Video‬‭ Mic‬‭ Pro+,‭ Rode‬‭ NTG5,‬‭ Edelkrone‬‭ Slider,‬‭ DJI‬ RS 3 Pro, Rode NTG4, Rode Link, Sennheiser MKE2, Sennheiser AVX.‬
§ 6 Zahlungsmodalitäten
‭Rechnungen‬‭ sind,‬‭ sofern‬‭ nicht‬‭ ausdrücklich‬‭ anderweitig‬‭ vereinbart,‬‭ binnen‬‭ sieben‬‭ (7)‬‭ Kalendertagen‬ ab‬‭ Rechnungsdatum‬‭ ohne‬‭ Abzüge‬‭ zur‬‭ Zahlung‬‭ fällig.‬‭ Sämtliche‬‭ Preise‬‭ verstehen‬‭ sich‬‭ zuzüglich‬‭ der‬ jeweils‬‭ geltenden‬‭ gesetzlichen‬‭ Umsatzsteuer.‬‭ Im‬‭ Falle‬‭ einer‬‭ Stornierung‬‭ nach‬‭ verbindlicher‬ Auftragsbestätigung‬‭ durch‬‭ den‬‭ Auftraggeber‬‭ ist‬‭ dieser‬‭ verpflichtet,‬‭ ein‬‭ Ausfallhonorar‬‭ in‬‭ Höhe‬‭ von‬ 50 %‬‭ der‬‭ vereinbarten‬‭ Gesamtvergütung‬‭ zu‬‭ leisten.‬‭ Eine‬‭ Stornierung‬‭ ist‬‭ ausschließlich‬‭ bis‬‭ zum‬ Zeitpunkt‬‭ des‬‭ Onboarding-Gesprächs‬‭ möglich;‬‭ danach‬‭ ist‬‭ eine‬‭ Stornierung‬‭ ausgeschlossen,‬‭ und‬‭ es‬ bleibt bei der Verpflichtung zur vollständigen Zahlung.‬ Im‬‭ Rahmen‬‭ dieser‬‭ Allgemeinen‬‭ Geschäftsbedingungen‬‭ bezeichnet‬‭ der‬‭ Begriff‬‭ „Continuity-Phase“ die‬ Phase‬‭ der‬‭ fortlaufenden‬‭ Betreuung‬‭ und‬‭ operativen‬‭ Umsetzung‬‭ der‬‭ Werbemaßnahmen‬‭ nach‬ Abschluss der initialen Set-Up-Phase.‬ Das‬‭ Leistungsgefüge‬‭ im‬‭ Bereich‬‭ des‬‭ Performance‬‭ Marketings‬‭ sowie‬‭ des‬‭ YouTube- und‬ Reel-Marketings‬‭ ist‬‭ in‬‭ zwei‬‭ aufeinanderfolgende‬‭ Projektphasen‬‭ untergliedert:‬‭ die‬‭ initiale‬‭ Phase‬ (Onboarding‬‭ und‬‭ Set-Up)‬‭ und‬‭ die‬‭ nachgelagerte‬‭ Continuity-Phase.‬‭ Die‬‭ initiale‬‭ Phase‬‭ beginnt‬‭ mit ‭ Abschluss‬‭ des‬‭ Vertrages‬‭ und‬‭ terminlicher‬‭ Vereinbarung‬‭ eines‬‭ Onboarding-Termins;‬‭ hiermit‬‭ wird‬ zugleich die Onboarding- und Set-Up-Gebühr fällig.‬ Ungeachtet‬‭ der‬‭ tatsächlichen‬‭ Fertigstellung‬‭ oder‬‭ der‬‭ vollständigen‬‭ Abwicklung‬‭ der‬‭ Set-Up-Phase‬ verpflichtet‬‭ sich‬‭ der‬‭ Auftraggeber‬‭ vertraglich,‬‭ dass‬‭ der‬‭ Beginn‬‭ der‬‭ Continuity-Phase‬‭ spätestens‬‭ acht‬ (8)‬‭ Wochen‬‭ nach‬‭ Durchführung‬‭ des‬‭ Onboarding-Termins‬‭ als‬‭ eingetreten‬‭ gilt.‬‭ Die‬‭ Parteien‬‭ sind‬‭ sich‬ darüber‬‭ einig,‬‭ dass‬‭ das‬‭ Entstehen‬‭ des‬‭ Anspruchs‬‭ auf‬‭ Leistung‬‭ und‬‭ Vergütung‬‭ der‬‭ Continuity-Phase‬ nicht‬‭ vom‬‭ tatsächlichen‬‭ Abschluss‬‭ der‬‭ Set-Up-Phase,‬‭ nicht‬‭ vom‬‭ tatsächlichen‬‭ Fortschritt‬‭ des‬ Projektes‬‭ sowie‬‭ nicht‬‭ von‬‭ der‬‭ Erbringung‬‭ etwaiger‬‭ noch‬‭ ausstehender‬‭ Mitwirkungsleistungen‬‭ durch‬ den‬‭ Auftraggeber‬‭ abhängig‬‭ ist.‬‭ Insbesondere‬‭ führt‬‭ ein‬‭ Unterbleiben‬‭ oder‬‭ eine‬‭ Verzögerung‬‭ von‬ Mitwirkungsleistungen‬‭ seitens‬‭ des‬‭ Auftraggebers‬‭ nicht‬‭ zu‬‭ einer‬‭ Hemmung,‬‭ einem‬‭ Aufschub‬‭ oder‬ einer‬‭ sonstigen‬‭ Verschiebung‬‭ des‬‭ Fristbeginns‬‭ oder‬‭ der‬‭ Fälligkeit‬‭ der‬‭ wiederkehrenden‬‭ Vergütung‬‭ für‬ die‬‭ Continuity-Phase.‬‭ Die‬‭ Abrechnung‬‭ erfolgt,‬‭ unabhängig‬‭ von‬‭ der‬‭ Realisation‬‭ operativer‬ Meilensteine oder der Aktivierung von Kampagnen, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen.‬ Die‬‭ Entgelte‬‭ der‬‭ Continuity-Phase‬‭ werden‬‭ sodann‬ – vorbehaltlich‬‭ anderweitiger‬‭ individualvertraglicher‬ Regelungen‬ – jeweils‬‭ zum‬‭ 1.‬‭ oder‬‭ 15.‬‭ eines‬‭ Monats‬‭ ab‬‭ Beginn‬‭ der‬‭ Continuity-Phase‬‭ fällig‬‭ und‬‭ unter‬ Einhaltung‬‭ einer‬‭ Vorankündigungsfrist‬‭ von‬‭ drei‬‭ (3)‬‭ Kalendertagen‬‭ mittels‬‭ SEPA-Lastschriftmandat‬ eingezogen.‬ Eine‬‭ Rückforderung‬‭ von‬‭ Vergütungen,‬‭ die‬‭ für‬‭ bereits‬‭ begonnene‬‭ oder‬‭ erbrachte‬‭ Dienstleistungen‬‭ im‬ Rahmen‬‭ der‬‭ Continuity-Phase‬‭ in‬‭ Rechnung‬‭ gestellt‬‭ wurden,‬‭ ist‬‭ ausgeschlossen.‬‭ Dies‬‭ gilt‬‭ auch‬‭ dann,‬ wenn‬‭ der‬‭ Auftraggeber‬‭ die‬‭ Leistungen‬‭ nicht‬‭ vollständig‬‭ abruft,‬‭ verzögert‬‭ oder‬‭ infolge‬‭ unterlassener‬ Mitwirkungshandlungen keine operative Umsetzung erfolgt.‬ Überschreitet‬‭ das‬‭ monatliche‬‭ Werbebudget‬‭ eines‬‭ Kanals‬‭ in‬‭ zwei‬‭ aufeinanderfolgenden‬ Kalendermonaten‬‭ jeweils‬‭ 30.000 €‬‭ netto,‬‭ so‬‭ gilt‬‭ ab‬‭ dem‬‭ Monat‬‭ der‬‭ erstmaligen‬‭ Überschreitung‬‭ und‬ rückwirkend‬‭ ab‬‭ diesem‬‭ Zeitpunkt‬‭ anstelle‬‭ der‬‭ bisherigen‬‭ Pauschale‬‭ eine‬‭ variable‬‭ Vergütung‬‭ in‬‭ Höhe‬ von‬‭ 10 %‬‭ des‬‭ jeweils‬‭ ausgegebenen‬‭ Netto-Werbebudgets‬‭ pro‬‭ Kanal‬‭ als‬‭ vereinbart.‬‭ Die‬‭ Anpassung‬ erfolgt‬‭ automatisch‬‭ und‬‭ ohne‬‭ gesonderte‬‭ Mitteilung.‬‭ Grundlage‬‭ für‬‭ die‬‭ Berechnung‬‭ ist‬‭ das‬‭ durch‬ Plattformbetreiber (z. B. Meta, Google) ausgewiesene tatsächliche Werbebudget.‬ Im‬‭ Fall‬‭ des‬‭ Zahlungsverzugs‬‭ ist‬‭ die‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ GmbH‬‭ berechtigt,‬‭ sämtliche‬‭ offenen‬ Forderungen‬‭ sofort‬‭ zur‬‭ Zahlung‬‭ fällig‬‭ zu‬‭ stellen‬‭ sowie‬‭ die‬‭ weitere‬‭ Leistungserbringung‬‭ bis‬‭ zum‬ vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.‬
§ 7 Abnahmepflicht, Verzögerung und Verschiebung von Drehs
Sofern‬‭ der‬‭ Auftraggeber‬‭ gem.‬‭ §‬‭ 6‬‭ nicht‬‭ storniert,‬‭ haben‬‭ die‬‭ Parteien,‬‭ sofern‬‭ nicht‬‭ anders‬‭ vereinbart,‬ mit‬‭ der‬‭ Umsetzung‬‭ des‬‭ Projekts‬‭ unverzüglich‬‭ zu‬‭ beginnen.‬‭ Dies‬‭ ist‬‭ das‬‭ Onboarding-Gespräch‬‭ durch‬ den‬‭ Auftragnehmer.‬‭ Sollte‬‭ der‬‭ Auftraggeber,‬‭ aus‬‭ welchen‬‭ Gründen‬‭ auch‬‭ immer,‬‭ den‬‭ vereinbarten‬ Starttermin‬‭ nicht‬‭ einhalten‬‭ oder‬‭ das‬‭ Projekt‬‭ nach‬‭ Vertragsschluss‬‭ nach‬‭ hinten‬‭ verschieben,‬‭ so‬ werden‬‭ pro‬‭ Monat‬‭ des‬‭ Verschiebens‬‭ des‬‭ Projekts‬‭ 10‬‭ Prozent‬‭ des‬‭ Auftragsvolumens‬‭ zusätzlich‬‭ zur‬ Auftragssumme fällig.‬ Im‭ Laufe‬‭ des‬‭ Onboardings,‬‭ der‬‭ Konzeption‬‭ und‬‭ der‬‭ Planung‬‭ vereinbaren‬‭ die‬‭ Parteien‬‭ einen‬‭ oder‬ mehrere‬‭ Drehtermin(e).‬‭ Diese‬‭ können‬‭ bis‬‭ zu‬‭ 21‬‭ Tage‬‭ vor‬‭ dem‬‭ geplanten‬‭ Dreh‬‭ durch‬‭ den‬ Auftraggeber‬‭ kostenfrei‬‭ verschoben‬‭ werden.‬‭ Aufgrund‬‭ der‬‭ Komplexität‬‭ und‬‭ Planungssicherheit‬‭ auf‬ Seiten‬‭ des‬‭ Auftragnehmers‬‭ kann‬‭ ein‬‭ Drehtag‬‭ nach‬‭ dieser‬‭ Frist‬‭ nicht‬‭ mehr‬‭ verschoben‬‭ werden. Verschiebt‬‭ der‬‭ Auftraggeber‬‭ einen‬‭ Drehtag‬‭ dennoch‬‭ (z.B.‬‭ Änderung‬‭ des‬‭ Geschäftsmodells,‬ kurzfristige‬‭ Planänderung,‬‭ Krankheit,‬‭ etc.),‬‭ so‬‭ werden‬‭ pro‬‭ Drehtag‬‭ 2.000,-- EUR‬‭ zzgl.‬‭ MwSt.‬‭ sofort‬ fällig.‬ Im‬‭ Rahmen‬‭ des‬‭ Performance‬‭ Marketings‬‭ kann‬‭ es‬‭ immer‬‭ wieder‬‭ zu‬‭ vorhersehbaren‬‭ oder‬ unvorhersehbaren‬‭ Unterbrechungen‬‭ der‬‭ Kampagnen‬‭ kommen‬‭ (bspw.‬‭ Kontosperrungen,‬‭ etc.).‬‭ Der‬ Auftragnehmer‬‭ kommt‬‭ hierbei,‬‭ soweit‬‭ er‬‭ kein‬‭ Verschulden‬‭ trägt,‬‭ nicht‬‭ in‬‭ Verzug‬‭ der‬ Leistungserbringung.‬‭ In‬‭ diesem‬‭ Zusammenhang‬‭ wird‬‭ darauf‬‭ hingewiesen,‬‭ dass‬‭ sämtliche‬ Werbekonten,‬‭ Zahlungsmittel‬‭ und‬‭ dazugehörige‬‭ Anbindungen‬‭ und‬‭ Softwares‬‭ im‬‭ Eigentum‬‭ des‬ Kunden stehen und der Auftragnehmer hierauf keinen Einfluss hat.‬
§ 8 Geheimhaltung
Alle‬‭ Betriebsgeheimnisse‬‭ des‬‭ Auftraggebers,‬‭ die‬‭ im‬‭ Rahmen‬‭ des‬‭ Vertragsverhältnisses‬‭ zugänglich‬ werden,‬‭ werden‬‭ von‬‭ dem‬‭ Auftragnehmer‬‭ vertraulich‬‭ behandelt.‬‭ Sollten‬‭ Dritte‬‭ mit‬‭ einer‬‭ Teilleistung‬ beauftragt‬‭ werden,‬‭ wird‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ diese‬‭ Verpflichtung‬‭ weitergeben.‬‭ Black‬‭ Forest‬ Production‬‭ ist‬‭ jedoch‬‭ berechtigt,‬‭ im‬‭ Laufe‬‭ und‬‭ insb.‬‭ nach‬‭ der‬‭ Zusammenarbeit‬‭ die‬‭ Ergebnisse‬‭ der‬ Zusammenarbeit‬‭ als‬‭ Fallstudie‬‭ für‬‭ eigene‬‭ Marketingaktivitäten‬‭ zu‬‭ verwenden‬‭ (KPI's,‬‭ Logos,‬‭ etc.).‬‭ In‬ diesem‬‭ Zusammenhang‬‭ berücksichtigt‬‭ aber‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ die‬‭ sensiblen‬ Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.‬ Der‬‭ Auftraggeber‬‭ erklärt‬‭ sich‬‭ damit‬‭ einverstanden,‬‭ dass‬‭ sämtliche‬‭ im‬‭ Rahmen‬‭ der‬‭ Zusammenarbeit‬ durchgeführten‬‭ Telefonate,‬‭ Video-Calls‬‭ oder‬‭ Online-Meetings‬‭ zu‬‭ Zwecken‬‭ der‬‭ Dokumentation,‬ Qualitätssicherung‬‭ und‬‭ internen‬‭ Schulung‬‭ von‬‭ der‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ GmbH‬‭ aufgezeichnet‬ werden‬‭ dürfen.‬‭ Die‬‭ Aufzeichnungen‬‭ dienen‬‭ ausschließlich‬‭ internen‬‭ Zwecken‬‭ und‬‭ werden‬‭ nicht‬‭ an‬ Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber wird hiermit über die Aufzeichnung informiert.‬
§ 9 Haftung
‬Für‬‭ die‬‭ Verletzung‬‭ von‬‭ Rechten‬‭ abgebildeter‬‭ Personen‬‭ oder‬‭ Objekten‬‭ übernimmt‬‭ Black‬‭ Forest‬ Production‬‭ grundsätzlich‬‭ keine‬‭ Haftung.‬‭ Eine‬‭ rechtliche‬‭ Prüfung‬‭ hinsichtlich‬‭ der‬‭ Vereinbarkeit‬‭ des‬ produzierten‬‭ Werks‬‭ mit‬‭ Straf-,‬‭ Jugend-,‬‭ Urheber-,‬‭ Marken-,‭ Wettbewerbs-,‬‭ Datenschutz- oder‬ Persönlichkeitsrecht‬‭ nimmt‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ nicht‬‭ vor.‬‭ Vielmehr‬‭ obliegt‬‭ eine‬‭ solche‬‭ Prüfung‬ dem‬‭ Auftraggeber‬‭ als‬‭ Verwender.‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ haftet‬‭ auf‬‭ Schadensersatz‬‭ – gleich‬‭ aus‬ welchem‬‭ Rechtsgrund‬‭ – nur‬‭ für‬‭ Vorsatz‬‭ und‬‭ grobe‬‭ Fahrlässigkeit.‬‭ Bei‬‭ einfacher‬‭ Fahrlässigkeit‬‭ haftet‬ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ nur‬‭ (1)‬‭ für‬‭ Schäden‬‭ aus‬‭ der‬‭ Verletzung‬‭ des‬‭ Lebens,‬‭ des‬‭ Körpers‬‭ oder‬‭ der‬ Gesundheit,‬‭ (2)‬‭ für‬‭ Schäden‬‭ aus‬‭ der‬‭ Verletzung‬‭ einer‬‭ wesentlichen‬‭ Vertragspflicht‬‭ (Verpflichtung,‬ deren‬‭ Erfüllung‬‭ die‬‭ ordnungsgemäße‬‭ Durchführung‬‭ des‬‭ Vertrags‬‭ überhaupt‬‭ erst‬‭ ermöglicht‬‭ und‬‭ auf‬ deren‬‭ Einhaltung‬‭ der‬‭ Vertragspartner‬‭ regelmäßig‬‭ vertraut‬‭ und‬‭ vertrauen‬‭ darf);‬‭ in‬‭ diesem‬‭ Fall‬‭ ist‬‭ die‬ Haftung‬‭ jedoch‬‭ auf‬‭ den‬‭ Ersatz‬‭ des‬‭ vorhersehbaren,‬‭ typischerweise‬‭ eintretenden‬‭ Schadens‬‭ begrenzt.‬ In‬‭ den‬‭ Grenzen‬‭ nach‬‭ Absatz‬‭ 1‬‭ haftet‬‭ Black‬‭ Forest‬‭ Production‬‭ nicht‬‭ für‬‭ Daten- und‬‭ Programmverluste.‬ Die‬‭ Haftung‬‭ für‬‭ Datenverlust‬‭ wird‬‭ der‬‭ Höhe‬‭ nach‬‭ auf‬‭ den‬‭ typischen‬‭ Wiederherstellungsaufwand‬ beschränkt,‬‭ der‬‭ bei‬‭ regelmäßiger‬‭ und‬‭ gefahrentsprechender‬‭ Anfertigung‬‭ von‬‭ Sicherungskopien‬ eingetreten‬‭ wäre.‬‭ Die‬‭ Haftung‬‭ nach‬‭ dem‬‭ Produkthaftungsgesetz‬‭ bleibt‬‭ ebenso‬‭ stets‬‭ unberührt‬‭ wie‬‭ die‬ für die Übernahme einer Garantie.‬
§ 10 Ressourcen und Informationen
‭ Der/Die‬‭ Auftraggeber/in‬‭ verpflichtet‬‭ sich,‬‭ dem‬‭ Auftragnehmer‬‭ alle‬‭ zur‬‭ Erfüllung‬‭ der‬‭ vertraglich‬ vereinbarten‬‭ Dienstleistungen‬‭ notwendigen‬‭ Ressourcen‬‭ und‬‭ Informationen‬‭ (Logo-Dateien,‬‭ das‬ Corporate‬‭ Design‬‭ (wenn‬‭ vorhanden),‬‭ zeitliche‬‭ Ressourcen,‬‭ um‬‭ Drehtermine‬‭ innerhalb‬‭ des‬‭ geplanten‬ Projektzeitraums‬‭ zu‬‭ finden),‬‭ zeitnah‬‭ zur‬‭ Verfügung‬‭. Falls‬‭ aufgrund‬‭ nicht‬‭ zur‬‭ Verfügung‬ gestellter‬‭ Ressourcen‬‭ oder‬‭ Informationen‬‭ seitens‬‭ des/der‬‭ Auftraggebers/in‬‭ die‬‭ vereinbarten‬ Dienstleistungen‬‭ nicht‬‭ getätigt‬‭ werden‬‭ können,‬‭ so‬‭ ist‬‭ der‬‭ Auftragnehmer‬‭ weiterhin‬‭ berechtigt‬‭ die vertraglich vereinbarten Rechnungsbeträge einzufordern.‬
§ 11 Anwendbares Recht und salvatorische Klausel
Es‬‭ gilt‬‭ das‬‭ Recht‬‭ der‬‭ Bundesrepublik‬‭ Deutschland‬‭ unter‬‭ Ausschluss‬‭ des‬‭ UN-Kaufrechts.‬ Ausschließlich‬‭ zuständig‬‭ für‬‭ alle‬‭ sich‬‭ aus‬‭ dem‬‭ Vertragsverhältnis‬‭ ergebenden‬‭ Streitigkeiten‬‭ zwischen‬ uns‬‭ und‬‭ dem‬‭ Kunden‬‭ sind‬‭ die‬‭ Gerichte‬‭ in‬‭ Freiburg.‬‭ Wir‬‭ sind‬‭ jedoch‬‭ berechtigt,‬‭ unsere‬‭ Ansprüche‬ gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.‬ Sollten‬‭ einzelne‬‭ Bestimmungen‬‭ dieses‬‭ Vertrages‬‭ unwirksam‬‭ oder‬‭ undurchführbar‬‭ sein‬‭ oder‬‭ nach‬ Vertragsschluss‬‭ unwirksam‬‭ oder‬‭ undurchführbar‬‭ werden,‬‭ bleibt‬‭ davon‬‭ die‬‭ Wirksamkeit‬‭ des‬‭ Vertrages‬ im‬‭ Übrigen‬‭ unberührt.‬‭ An‬‭ die‬‭ Stelle‬‭ der‬‭ unwirksamen‬‭ oder‬‭ undurchführbaren‬‭ Bestimmung‬‭ soll‬ diejenige‬‭ wirksame‬‭ und‬‭ durchführbare‬‭ Regelung‬‭ treten,‬‭ deren‬‭ Wirkungen‬‭ der‬‭ wirtschaftlichen‬ Zielsetzung‬‭ am‬‭ nächsten‬‭ kommen,‬‭ die‬‭ die‬‭ Vertragsparteien‬‭ mit‬‭ der‬‭ unwirksamen‬‭ bzw.‬ undurchführbaren‬‭ Bestimmung‬‭ verfolgt‬‭ haben.‬‭ Die‬‭ vorstehenden‬‭ Bestimmungen‬‭ gelten‬‭ entsprechend‬ für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.‬
Black Forest Production GmbH
Titisee-Neustadt, 2025